BRANCHENZUSCHLÄGE

Zeitarbeit auf neuen Wegen

Seit November 2012 wurden in zahlreichen wichtigen Branchen der Zeitarbeit sogenannte Branchenzuschläge vereinbart. Diese neuen Tarifregelungen gelten mittlerweile für viele Branchen. Werden Zeitarbeitnehmer demnach in ein und demselben Kundenbetrieb eingesetzt, so erhalten sie nach einem bestimmten Beschäftigungszeitraum Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Entgelte.

Branchenzuschläge für Unternehmen

Die Aufnahme von Branchenzuschlägen in die Tarifverträge bedeutet einen wichtigen Schritt in der Zeitarbeit. Die neuen Regelungen sollen faire Bezahlung für Zeitarbeitnehmer und hohe Flexibilität für Kunden garantieren sowie rechtliche und europaweit verbindliche Forderungen nach ›Gleichem Lohn für gleiche Arbeit ‹ erfüllen.

Die Zeitarbeit und individuelle Personal-Lösungen bleiben dabei unverändert ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung: Um Stammkräfte effizient und flexibel zu unterstützen und um personelle Kapazitätsengpässe jederzeit zu vermeiden.

Branchenzuschläge für Mitarbeiter/innen

Der berechtigte Wunsch vieler Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, ihre Löhne an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbetrieben anzunähern, wird damit erfüllt.

Mit den Branchenzuschlägen wird die Tarifdifferenz zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften stufenweise angeglichen. Dabei gelten für jede Branche individuelle Vereinbarungen..

Wir sind für Sie da!
Gerne informieren wir Sie über die Einzelheiten der Branchenzuschläge in einem persönlichen Gespräch oder rufen Sie zurück! Ihr Kontakt zu uns.